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Kein Sanierungsgewinn aus Zwangsausgleich bei Einstellung des Betriebs und fehlender Sanierungsabsicht der Gläubige

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/666 Heft 22 v. 15.11.2003

§ 36 EStG 1988

§ 167 Abs 2 BAO

Auch wenn die Fortführung eines Unternehmens in einer Auffangges nach einem Zwangsausgleich ein Indiz für eine geeignete Sanierungsmaßnahme sein kann, ist der durch den Zwangsausgleich erzielte Ertrag nicht als Sanierungsgewinn zu betrachten, wenn die wesentlichen Grundlagen des zu sanierenden Unternehmens nicht auf die Auffangges übergegangen sind und die Gläubiger den Schuldnachlass nicht in der Absicht gewährt haben, das Einzelunternehmen des Schuldners zu sanieren.

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