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Keine Verletzung von Rechten einer Ges durch Hinzurechnung eines auf dem Verrechnungskto eines Gesellschafters aushaftenden Betrages als verdeckte Gewinnausschüttung unter gleichzeitiger Reduzierung des Gewinnes in gleicher Höhe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/597 Heft 20 v. 15.10.2003

§ 8 KStG 1988

§ 27 EStG 1988

Steht der außerbilanzmäßigsen Hinzurechnung eines als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilten Betrages die Reduzierung des erklärten Gewinnes um denselben Betrag gegenüber, steht dies einer nachteiligen Auswirkung der Beurteilung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Ertragsteuer-B der betroffenen Ges regelmäßig schon gedanklich entgegen.

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