§ 8 KStG 1988
§ 27 EStG 1988
Steht der außerbilanzmäßigsen Hinzurechnung eines als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilten Betrages die Reduzierung des erklärten Gewinnes um denselben Betrag gegenüber, steht dies einer nachteiligen Auswirkung der Beurteilung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Ertragsteuer-B der betroffenen Ges regelmäßig schon gedanklich entgegen.