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Differenzreisekosten durch Verpflegungsmehraufwand bei Fahrtätigkeit eines Lkw-Fahrers

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/14 Heft 1 und 2 v. 15.1.2003

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 9

Bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit eines LKW-Lenkers wird nicht allein dadurch ein weiterer, einen Verpflegungsmehraufwand ausschließender Mittelpunkt der Tätigkeit des LKW-Lenkers begründet, weil „im LKW“ ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden sei.

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