MWSt
Sechste RL: Art 11 Abs 1 lit a
Art 11 Abs 1 lit a der Sechsten RL betrifft ua Fallkonstellationen mit drei Beteiligten: einer subventionsgewährenden öff Einrichtung, einem subventionsbeziehenden Wirtschaftsteilnehmer und einem Empfänger der vom subventionierten Wirtschaftsteilnehmer erbrachten Dienstleistungen. Der Betrag der Subvention, den die öff Einrichtung dem Wirtschaftsteilnehmer im Zusammenhang mit der Dienstleistung zahlt, zählt zur Bemessungsgrundlage für die USt.