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USt-Pflicht von Mitgliedsbeiträgen an Vereine; Auslegung des Merkmals „ohne Gewinnstreben“ als Voraussetzung für die Steuerbefreiung bei Körpersporteinrichtungen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2003/48 Heft 1 und 2 v. 15.1.2003

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 13 Teil A Abs 1 lit m und Abs 2 lit a

1. Eine Einrichtung (für Körpersport) ist dann eine Einrichtung ohne Gewinnstreben iSd Art 13 Teil A Abs 1 lit m, wenn sie -- bei Betrachtung ihrer Gesamttätigkeit -- nicht danach strebt, für ihre Mitglieder Gewinne zu erzielen. Dass die Einrichtung tatsächlich Gewinne erzielt, ist nicht schädlich, solange sie die Gewinne nicht an die Mitglieder ausschüttet. Es ist auch nicht schädlich, wenn sie systematisch nach Gewinnen strebt, um sie dann für die Durchführung ihrer Leistungen zu verwenden.

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