Art 144 B-VG
§ 243 Abs 3 Wr LAO
Anlassfall zu E 5. 12. 2002, G 227/02, mit dem § 243 Abs 3 BAO (Verlängerung der Devolutionsfrist) als verfassungswidrig aufgehoben worden ist. Aufhebung des angef B, weil die bel Beh die als verfassungswidrig aufgehobene Best angewendet hat und dies für den Bf offenkundig nachteilig war.