Nach der Genehmigung der sektoralen Beihilfe durch die EG-Kommission: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Beschränkung der EnergieAbgVergütung auf Produktionsbetriebe
Art 7 B-VG
Nach der Genehmigung der sektoralen Beihilfe durch die EG-Kommission: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Beschränkung der EnergieAbgVergütung auf Produktionsbetriebe
Art 7 B-VG