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Quasi-Anlassfall zu Erk

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2003/508 Heft 17 v. 1.9.2003

Art 144 B-VG

§ 121 Abs 5 EStG 1988 idF BGBl I 2001/59

Quasi-Anlassfall zu Erk 26. 11. 2002, G 318/02, mit welchem die Z 2 und 3 des § 121 Abs 5 EStG 1988 idF BGBl I 2001/59, als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Der Bf wurde wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbest in seinen Rechten verletzt.

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