§ 2 Abs 3 EStG 1988
§ 2 Abs 4 LVO 1993
Stellt bei Vermietung einer Eigentumswohnung eine Prognoserechnung einen Gesamteinnahmenüberschuss erst nach 22 Jahren fest, kann die Vermietung als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei betrachtet werden.
§ 2 Abs 3 EStG 1988
§ 2 Abs 4 LVO 1993
Stellt bei Vermietung einer Eigentumswohnung eine Prognoserechnung einen Gesamteinnahmenüberschuss erst nach 22 Jahren fest, kann die Vermietung als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei betrachtet werden.