Für Anzeigenabgabe in NÖ hebeberechtigte Gemeinde bei Versand des anzeigenabgabepflichtigen Druckwerks von einer, vom Ort der Drucklegung verschiedenen Gemeinde;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/486 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003
Beginn der erstmaligen Verbreitung eines Druckwerks