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Doppelte Gerichtsgeb infolge irrtümlicher Einbringung von zwei Klagen über den gleichen Betrag gegen ein und dieselbe Person

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/467 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

§ 30 Abs 2 GGG

Hat eine Person aus welchem Grunde immer zwei Klagen über denselben Betrag gegen dieselbe beklP erhoben, hat sie hiefür auch dann zweimal Pauschalgeb zu entrichten und keinen Anspruch auf Rückzahlung einer im Einzugsweg entrichteten Pauschalgeb, wenn sie eine der Klagen in der Folge unter ausdrücklichem Anspruchsverzicht zurückgezogen hat.

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