§ 9 Bgld BauG
§ 10 Bgld BauG
Hat eine bgld Gemeinde vor der Liegenschaft eines AbgPfl einen Gehsteig errichtet, ist damit der Tatbestand der Herstellung (von Teilen) der Verkehrsfläche nach dem Bgld BauG erfüllt und die Anliegerbeitragspflicht des AbgPfl in seiner Eigenschaft als Grundeigentümer der anliegenden Liegenschaft ausgelöst, ohne dass es einer Klärung der Frage bedarf, ob die Gemeinde nicht auch zur Herstellung der (restlichen) gesamten Verkehrsfläche verpflichtet gewesen wäre.