§ 15 Abs 3 GebG
§ 33 TP 16 Abs 1 Z 1 GebG
Enthält ein Erbübereinkommen, mit dem einem Erben ein Kommanditanteil an einer GmbH & Co KG zugeteilt wurde, lediglich Erbteilungsvorschriften, aber keinen Titel für einen über die Erbquote hinausgehenden Erwerb, handelt es sich bei der Übernahme dieses Anteiles um die Erfüllung eines todeswegigen Erwerbs durch einen Miterben und nicht um einen damals gebührenpflichtigen entgeltlichen Erwerb eines Ges-Anteils.