Absehen von der weiteren Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen im Ausland (Deutschland) lebenden Berufungswerber wegen Parkstrafen aufgrund erheblichen Aufwandes der Sachverhaltsfeststellung
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/414 Heft 14 v. 15.7.2003