§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Sind wesentlich beteiligte Gesellschafter-Gf einer GmbH infolge der Durchführung der Geschäftsführungstätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg in den geschäftlichen Organismus der Ges eingegliedert, ist auch dann kein die DB-Pflicht ausschließendes Unternehmerrisiko gegeben, wenn sein kontinuierlich ausbezahlter Bezug auch eine erfolgsabhängige Komponente aufweist.