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DB-Pflicht von wesentlich beteiligten Gf bei fehlendem Unternehmerrisiko

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/395 Heft 14 v. 15.7.2003

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Bei Beurteilung des für die DB-Pflicht relevanten Unternehmerrisikos eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf sind auch Wagnisse einzubeziehen, die sich aus Schwankungen nicht überwälzbarer Ausgaben ergeben. Die Kürzungsmöglichkeit von Gf-Bezügen auf 50 % lässt eine Fixbezugsmöglichkeit erkennen. Eine derartige Erfolgsabhängigkeit des Honorars spricht noch nicht für das Vorliegen eines Unternehmerrisikos.

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