§ 57 Abs 1 HKG
Art 17 Sechste MWSt-RL 77/388/EWG
Die Kammerumlage I beeinträchtigt weder den durch das UStG eingeräumten Vorsteuerabzug noch verstößt ihre Einhebung durch die AbgBeh gegen den durch die Bundeskammer zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.