Art 2 und 11 Sechste RL
1. Das Veranstalten eines Ratespieles, bei dem der Teilnehmer eine Teilnehmergeb zu bezahlen hat, löst MWSt-Pflicht aus, wenn auch der Veranstalter rechtlich nicht zur Herausgabe der gewonnenen Preise verpflichtet ist (er hat eine sog Ehrenschuld).