uch wenn er erst spät erfährt, dass für im Verfahren der Steueraussetzung ins Ausland versendete Waren die Verbrauchsteuerschuld entstanden ist, weil die Waren (ohne Kenntnis des Steuerschuldners) unrechtmäßig aus einem solchen Verfahren entnommen worden sind
Art 20 RL 92/12/EWG über das allg System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren