§ 15 Abs 1 und 2 EStG 1972
Die Beurteilung der Überlassung einer Dienstwohnung als nicht steuerbar setzt voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles ein dem Dienstnehmer aus der Überlassung der Dienstwohnung resultierender Vorteil schlechthin nicht besteht.