§ 74 Abs 2 ZollR-DG
Die Anwendung der längeren (10-jährigen) Verjährungsfrist kommt nur zur Anwendung, wenn Abgaben hinterzogen wurden.
VwGH 24.01.2001, 99/16/0117
§ 74 Abs 2 ZollR-DG
Die Anwendung der längeren (10-jährigen) Verjährungsfrist kommt nur zur Anwendung, wenn Abgaben hinterzogen wurden.
VwGH 24.01.2001, 99/16/0117