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Benachteiligung des Bundes als AbgGläubiger durch Einstellung aller Zahlungen bei Auflaufenlassen aller Zahlungseingänge auf Kontokorrentkonto und Befriedigung der Hausbank dadurch

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/161 Heft 8 v. 15.4.2002

§ 9 Abs 1 BAO

§ 80 Abs 1 BAO

Befriedigt ein Gläubiger die Forderung seiner Hausbank dadurch zur Gänze, dass er Zahlungseingänge zur Gänze am Kontokorrentkonto auflaufen lässt und gegenüber anderen Gläubigern alle Zahlungen einstellt, so benachteiligt er dadurch den Bund als AbgGläubiger.

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