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Fremdvergleich bei Darlehen der Ehefrau eines GesBR-Gesellschafters an Ehemann in dessen Funktion als Gesellschafter

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/37 Heft 3 v. 1.2.2002

§§ 21 f BAO

Werden Zinszahlungen aufgrund eines Darlehens als Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters einer GesBR (und nicht als Betriebsausgaben der GesBR) behandelt, so liegt eine Leistungsbeziehung zwischen nahen Angehörigen vor, wenn das Darlehen von der Ehefrau des Gesellschafters geleistet wurde.

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