§ 175 AktG
§ 6 Z 1 EStG 1988
Eine ordentliche Kapitalherabsetzung stellt für sich keine Teilliquidation des Unternehmens dar und begründet keine betragsmäßig über die Rückzahlung des Nominalkapitals hinausgehende Verminderung des Buchwertes der Beteiligung.