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KommSt-Pflicht einmal jährlich gutgeschriebener Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafters; Zinsen und verdeckte Gewinnausschüttung keine KommSt-pflichtige Gf-Vergütung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/870 Heft 24 v. 15.12.2002

§ 5 Abs 1 KommStG

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 27 EStG 1988

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