§ 4 Abs 2 GGG
§ 30 Abs 2 Z 1 GGG
Das Rückzahlungsgebot für ohne Zahlungsauftrag entrichtete Geb nach § 30 Abs 2 Z 1 GGG stellt nicht darauf ab, ob zu Recht mit einem Zahlungsauftrag hätte vorgegangen werden sollen, sondern allein darauf, ob überhaupt nichts oder ein geringerer Betrag geschuldet wurde. Der Umstand, dass die Einziehungsermächtigung überschritten wurde, spielt somit bei Beurteilung des Rückzahlungsbegehrens keine Rolle.