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Verdeckte Gewinnausschüttung durch Abtretung von Ges-Anteilen an Gesellschaftern nahe stehende Personen zu einem gegenüber deren Beteiligungsanteil überhöhten Anteil am Gesamterlös

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/794 Heft 23 v. 1.12.2002

trotz späterer Uneinbringlichkeit der Forderung der abtretenden Gesellschafter

§ 8 Abs 2 KStG 1988

§ 5 EStG 1988

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