vorheriges Dokument
nächstes Dokument

USt-Pflicht von satzungsmäßigen Leistungen einer Wassergenossenschaft an ihre -- unechte Mitgliedsbeiträge zahlenden -- Mitglieder; USt-Satz von Haupt- und Nebenleistungen bei Wasserbezug

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/797 Heft 23 v. 1.12.2002

§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972

§ 10 Abs 2 Z 1 UStG 1972

1. Entfaltet eine Wassergenossenschaft neben ihren in ihrer Satzung festgehaltenen Leistungen der Bewässerung bestimmter landwirtschaftlicher Flächen ihrer Mitglieder keine Tätigkeit, die den Genossenschaftern in ihrer Gesamtheit (einem übergeordneten Gesamtinteresse) zugute kommt, stellt sich die Tätigkeit der Genossenschaft als Summe von Einzelleistungen gegenüber den jeweiligen Grundstückseigentümern (Genossenschaftsmitgliedern) dar, sodass deren Mitgliedsbeiträge daher als umsatzsteuerpflichtige „unechte“ Mitgliedsbeiträge zu behandeln sind. Auch eine fehlende Kostenwahrheit steht einem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch nicht entgegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!