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Berufungssenat der FLD kein Gericht iSd Art 234 EG

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2002/771 Heft 22 v. 15.11.2002

Art 234 EG

1. Die Berufungssenate der FLD sind keine Gerichte iSd Art 234 EG.

2. Ob eine vorlegende Einrichtung ein Gericht iSd Art 234 EG ist, hängt von einer Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung sowie Unabhängigkeit.

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