§ 4 Abs 3 Stmk KanalabgG
Werden nach einer steirischen KanalabgO Wirtschaftsräume zur Berechnung der Kanalabg nicht herangezogen, wenn kein Abfluss vorhanden ist, bezieht sich der Begriff „Wirtschaftsräume“ auf nicht Wohnzwecken dienende Gebäudeteile land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.