nach dem durch das EStG 1988 für den AbgPfl gebotenen Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988; Grundsatz von Treu und Glauben im Hinblick auf die ursprünglich verfehlte Rechtsansicht der Finanzverwaltung zur Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen
§ 5 Abs 1 EStG 1988