§ 2 Abs 2 EStG 1988
DBA-Deutschland
Ist einem in Österreich unbeschränkt StPfl aus einer mit einer deutschen Betriebsstätte tätigen gewerblichen OHG ein Verlustanteil erwachsen, der in Deutschland zu keinen Auswirkungen geführt hat, muss dieser auch dann bei den in Österreich erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, wenn dadurch eine wettbewerbsverzerrende Begünstigung eintritt.