§ 16 Abs 1 Z 7 und 9 EStG 1988
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
1. Ausgaben eines Pfarrers im Zusammenhang mit seiner Funktion als Reiseleiter einer Gruppe von Mitgliedern seiner Pfarrgemeinde auf einer Israelreise, kann dieser auch dann nicht als Werbungskosten absetzen, wenn er die Gruppe auf dieser Reise auch seelsorglich betreut, weil die Funktion als Reiseleiter nicht zu den Obliegenheiten eines Pfarrers zählt.