§ 184 BAO
Sind Aufzeichnungen eines StPfl formell und materiell nicht ordnungsgemäß, insb unvollständig, ist Schätzungsbefugnis der AbgBeh gegeben, ohne dass sie verpflichtet wäre, die nicht oder nur unzureichend vorgelegten Aufzeichnungen, die der StPfl zu führen und vorzulegen hat, zu (re)konstruieren.