§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Das Risiko, welches ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf im Falle der Übernahme einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten der Ges trägt, ist der Gesellschaftersphäre zuzuordnen und stellt damit kein Indiz für ein die DB-Pflicht ausschließendes Unternehmerrisiko dar.