mit einer vom Einzelunternehmer als Gf geführten GmbH, die von dieser USt-frei veräußert wurden, bei Nichtbestehen einer Organschaft zwischen Einzelunternehmer und GmbH
§ 33 Abs 1 FinStrG
mit einer vom Einzelunternehmer als Gf geführten GmbH, die von dieser USt-frei veräußert wurden, bei Nichtbestehen einer Organschaft zwischen Einzelunternehmer und GmbH
§ 33 Abs 1 FinStrG