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Strafbarkeit eines Prokuristen und faktischen Gf als unmittelbarer Täter

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2002/661 Heft 20 v. 15.10.2002

aufgrund einer abgabenrechtlichen Anzeige- und Offenlegungspflicht iVm § 80 Abs 1 BAO. Die Bewertung des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen (Anm: Hinterziehung von KSt und KESt) als straferschwerend verstößt nicht gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 281 Abs 1 Z 11)

§ 80 Abs 1 BAO

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