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Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit eines volljährigen Kindes während des Zivildienstes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/639 Heft 20 v. 15.10.2002

§ 2 Abs 1 lit c FLAG

Auch wenn ein bereits volljähriges Kind, das sich nicht in Ausbildung befindet, wegen eines während Ableistung des Zivildienstes in seiner Freizeit erlittenen Unfalles vor Eintritt in den Erwerbsprozess erwerbsunfähig wird, besteht kein Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe.

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