§ 18 Abs 2 Z 3 KVG
Wird ein GmbH-Anteilsabtretungsvertrag unter die auflösende Bedingung gestellt, dass ein anderer Gesellschafter von seinem gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrecht Gebrauch macht, so liegt ein bedingtes Anschaffungsgeschäft vor. Auch im Falle des Eintritts der auflösenden Bedingung stellt der Vertrag kein Nullum dar.