§ 3 Abs 5 ErbStG
Ein wegen der erst zu erfolgenden Errichtung eines Einfamilienhauses vorübergehend angemietetes Objekt (Provisorium) steht der Anwendung des § 3 Abs 5 ErbStG nicht entgegen.
§ 3 Abs 5 ErbStG
Ein wegen der erst zu erfolgenden Errichtung eines Einfamilienhauses vorübergehend angemietetes Objekt (Provisorium) steht der Anwendung des § 3 Abs 5 ErbStG nicht entgegen.