EStG 1988: § 23
Erstreckt sich die Tätigkeit eines Schleppers auf eine unbestimmte Anzahl von Personen, ist von einer Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr und damit von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen.
VwGH 12.09.2001, 96/13/0184
EStG 1988: § 23
Erstreckt sich die Tätigkeit eines Schleppers auf eine unbestimmte Anzahl von Personen, ist von einer Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr und damit von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen.
VwGH 12.09.2001, 96/13/0184