§ 37 Abs 1 lit a FinStrG
§ 46 Abs 1 lit a FinStrG
Haben es die FinStrBeh unterlassen, das Erhebungsergebnis hinsichtlich vorschriftswidriger Verbringung von Waren in das Zollgebiet umfassend darzustellen und sind Annahmen der Beh im Ergebnis nicht gedeckt bzw wurden sie nicht entsprechend erwähnt und gewürdigt, ist ein darauf gestützter FinanzstrafB rechtswidrig infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.