§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972:
§ 4 Abs 1 und 2 Z 1 UStG 1972
Wird einem StPfl von einem Geschäftspartner für seine Tätigkeit (Warenvermittlung) ein Firmenfahrzeug des Geschäftspartners kostenlos zur Verfügung gestellt und nach drei Jahren unentgeltlich übereignet, ist dieser Vorgang auch dann als Teil der Gegenleistung für Vermittlungsleistungen anzusehen und als solcher der USt zu unterziehen, wenn auf die Überlassung und Übereignung kein Rechtsanspruch bestanden hat.