§ 7 Abs 1 EStG 1988
§ 16 Abs 1 EStG 1988
Die Beh belastet ihren B mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn sie dem AbgPfl unterstellt, dass ein Betrag vom Firmenkonto behoben, aber nicht für das Betriebsobjekt verwendet worden wäre, ohne sich mit den in den Verwaltungsakten dazu enthaltenen Belegen auseinanderzusetzen.