Berücksichtigung von Dotationseinlagen für Kreditinstitutsgruppen für die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Großveranlagungsgrenze; Berechnung der Pönalezinsen wegen Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen durch eine Bank
§ 27 Abs 5 BWG
Berücksichtigung von Dotationseinlagen für Kreditinstitutsgruppen für die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Großveranlagungsgrenze; Berechnung der Pönalezinsen wegen Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen durch eine Bank
§ 27 Abs 5 BWG