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Keine Gerichtsgebührenbefreiung für ausländische Gebietskörperschaft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/501 Heft 17 v. 1.9.2002

§ 10 idF vor BGBl 2001/131 GGG

Einer ausländischen Gebietskörperschaft (hier einer deutschen Gemeinde), die in Österreich keinen öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis haben kann, kommt eine Gerichtsgebührenbefreiung nicht zu, weil unter im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises von Gerichtsgebühren befreiten Gebietskörperschaften nur inländische verstanden werden können.

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