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Vergleichsgeb für Vereinbarung über Ausgleichsansprüche aus einer zukünftigen Lebensgemeinschaft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/498 Heft 17 v. 1.9.2002

§ 33 TP 20 Abs 1 Z 2 lit b GebG

§ 1380 ABGB

Eine Vereinbarung in der Form eines Notariatsaktes, in welcher Lebensgefährten ihre künftigen Beziehungen gestalten und regeln und auch wechselseitige Ansprüche auf Ausgleich im Falle der Auflösung der Lebensgemeinschaft festlegen und sichern, ist als gebührenpflichtiger Vergleich zu behandeln.

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