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Relevanter Zeitraum für das Hervorkommen der für einen VollstreckungsB maßgebenden Umstände

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/462 Heft 16 v. 15.8.2002

§ 210 Abs 4 BAO

§ 230 Abs 7 BAO

Auch wenn zur Erlassung eines VollstreckungsB Umstände, die die Einbringung von Abg zu gefährden oder zu erschweren drohen, während der Zeit, in der Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen, neu hervorkommen müssen, ist es nicht erforderlich, dass diese Umstände auch in diesem Zeitraum erst eingetreten sind.

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