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Schenkungssteuerpflicht der Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechtes an der Ehewohnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/455 Heft 16 v. 15.8.2002

§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG

Die Einräumung der Dienstbarkeit eines lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes an der ehelichen Wohnung durch den Ehegatten unterliegt als Vorteil, durch den der Bedachte in seinem Vermögen bereichert wird, auch dann der SchenkungsSt, wenn die Ehegatten in aufrechter Ehe leben und daher zum gemeinsamen Wohnen verpflichtet sind.

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