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Entscheidung in derselben Sache nach rechtskräftigem Zahlungsauftrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/420 Heft 15 v. 1.8.2002

§ 6 GEG

Beim Zahlungsauftrag gem § 6 GEG handelt es sich um einen B, der der formellen Rechtskraft fähig ist. Die Nichtbeachtung einer bereits rechtskräftig ergangenen Entscheidung des Kostenbeamten durch einen Zahlungsauftrag ist daher gesetzlos.

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